Gemafreie Musik, Lizenzfreie Musik & Royalty Free Music


Gemafreie Musik

Gemafreie Musik ist die Bezeichnung für Musikwerke, deren Verwertungsrechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden und die frei von Ansprüchen oder Rechten der Verwertungsgesellschaft GEMA sind. Die GEMA ist somit nicht berechtigt, für die Nutzung von GEMA-freier Musik, GEMA-Lizenzgebühren zu verlangen. Alle auf Soundtaxi als GEMA-frei gekennzeichneten Musikwerke sind nicht nur GEMA-frei, sondern auch frei von Rechten und Ansprüchen ausländischer Verwertungsgesellschaften, wie bspw. AKM, SUISA, PRS, SIA, SACEM, ACUM, SGAE, etc.

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GEMA

Hinter dem Kürzel GEMA verbirgt sich die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag ihrer Mitglieder (Komponisten, Musikverleger und Textdichter) die Nutzung der Urheberrechte treuhänderisch verwaltet und wahrnimmt. Sie kümmert sich um die Vergabe von Lizenzen an Musiknutzer und schüttet die Erlöse dieser Lizenzen in Form von Tantiemen an ihre Mitglieder aus. Die Aufgabe der GEMA ist also, das geistige Eigentum ihrer Mitglieder zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Mitglieder bei einer Nutzung angemessen entlohnt werden. Abhängig von der Nutzung der Musik kann eine Lizenz kostspielig sein und jährliche Kosten verursachen.


GEMAfreie Musik vs GEMApflichtige Musik

Für die öffentliche Wiedergabe gemapflichtiger Musik werden von der GEMA Gebühren erhoben und es müssen oftmals zusätzlich Rechte mit dem Label und Urheber geklärt werden. Das ist in den meisten Fällen allerdings nicht im Sinne des Benutzers.

  • Das Rechte-Clearing ist aufwendig, zeitintensiv und kostspielig
  • Hohe und schwankende Kosten, abhängig von Besucher- (Internet) oder Stückzahl (DVD)
  • Schwer kalkulierbare Folgekosten, abhängig von der Dauer der Nutzung
  • Zeitaufwendige Anmeldung von Produktionen bei der GEMA und komplizierte Tarifstruktur

Mit der Lizenzierung gemafreier Musik sparen Sie sich den bürokratischen und zeitlichen Aufwand, erhalten sofort eine Nutzungslizenz und sparen die GEMA-Gebühren.


Qualität GEMA-freier Musik

Wenn Musik GEMA-frei ist, sagt das nichts über die Qualität der Musik aus. Wir haben Künstler mit internationalen Erfolgen, Gold- & Platin Auszeichnungen, und Top Ten Alben, die in keiner Verwertungsgesellschaft sind. Unsere GEMAfreie Musik wird international von namhaften Firmen, wie bspw. Porsche, Mercedes, Puma, Audi, Nintendo, Samsung, Facebook, etc. sowie für Netflix und Amazon Prime Produktionen eingesetzt.


Royalty Free Music

Die Bezeichnung "Royalty Free Music" wird oft falsch verstanden und gleichgesetzt mit "GEMA-frei". Royalty Free bedeutet aber lediglich, dass die Rechte zur Nutzung der Musik vorab geklärt sind und für den Kunden keine weiteren Folgekosten seitens des Lizenzgebers anfallen. Es bedeutet nicht automatisch, dass die Musik GEMA-frei ist. Oft sind die Lizenzkosten für Royalty Free Music vergleichsweise günstig und die Musik darf in mehreren Filmen verwendet werden. Das ist möglich, weil Rechteinhaber bei jeder Nutzung der Musik zusätzlich Erlöse über die Verwertungsgesellschaft ausgeschüttet bekommen. In der Annahme, gemafreie Musik benutzt zu haben, ist die Überraschung dann gross, wenn man auf einmal eine Rechnung von der GEMA erhält. Hinweise in den Lizenzbestimmungen solcher Anbieter, wie "Please note that our licenses do not include public performance rights" bedeuten, dass die Musik GEMA-pflichtig ist.


Lizenzfreie Musik

Der Begriff "Lizenzfrei" ist im Grunde falsch. Es existiert immer ein Urheber, der die Musik geschaffen hat, und eine Nutzung muss in irgendeiner Form genehmigt werden - auch bei kostenloser Nutzung. Musik als lizenzfrei anzubieten - also zu suggerieren, man braucht keine Lizenz - und dann dennoch Lizenzgebühren zu verlangen, ist widersprüchlich. Zahlreiche ausländische Musikarchive werben auf dem deutschen Markt mit "lizenzfreier Musik", was jedoch nicht bedeutet, dass die Musik GEMA-frei ist. Hier muss man sich die Lizenzbestimmungen genau anschauen.


Gemeinfreie Musik

Ein Musikwerk wird gemeinfrei , wenn der Urheber - bzw. alle beteiligten Urheber - seit mehr als 70 Jahren tot sind, also der urheberrechtlicher Schutz gemäß § 64 UrhG erloschen ist. Der korrekte Begriff dafür ist "Gemeinfrei".
Gemeinfreie Musikwerke sind somit auch GEMA-frei. Wenn der Bearbeiter des Musikwerks allerdings Mitglied der GEMA ist, ist die Nutzung des bearbeiteten Werks GEMA-lizenzpflichtig. Zudem können durch das Einspielen einer gemeinfreien Komposition Leistungsschutzrechte entstehen, die wiederum 50 Jahre gelten.


AKM und Austro Mechana

AKM und Austro Mechana sind die Verwertungsgesellschaften in Österreich und ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.
Bei einer Lizenzierung eines gemafreien Musikwerks für Österreich, müssen Sie keine Gebühren an die AKM zahlen. Alle bei Soundtaxi als "GEMA-frei" gekennzeichneten Lieder sind frei von Rechten in- und ausländischer Verwertungsgesellschaften, es handelt sich damit also auch um AKM-freie Musik.


SUISA

Die SUISA ist die Schweizer "Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik" und das Pendant zur deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA.
Hier gilt dasselbe wie bei der AKM: Gemafreie Musik von Soundtaxi ist auch SUISA-freie Musik.


Weitere Infos zu GEMAfreier Musik auf Soundtaxi findest du auch in unserem Help-Center