Lizenzbestimmungen

Stand 18. Mai 2021


SOUNDTAXI - Lizenzbestimmungen Hier können Sie unsere Lizenzbestimmungen als PDF downloaden

§ 1 Rechte

1. Sämtliche von SOUNDTAXI angebotene Musikaufnahmen sind über das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Kunden von SOUNDTAXI erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Musikaufnahmen gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.

2. SOUNDTAXI bietet im Rahmen dieser Lizenzbestimmungen folgende Arten von Musikaufnahmen an:

a). Musikaufnahmen, die bzgl. der jeweils genutzten Musikwerke frei von Ansprüchen oder Rechten von Verwertungsgesellschaften für musikalische Aufführung- und mechanische Vervielfältigungsrechte sind (nachfolgend: "Verwertungsgesellschaft" oder "Verwertungsgesellschaften"). Diese Musikaufnahmen sind durch SOUNDTAXI mit einem entsprechenden Hinweis („GEMA-frei“) versehen.

b). Musikaufnahmen, die bei einer Verwertungsgesellschaft registriert sind. Entsprechende Musikaufnahmen werden von SOUNDTAXI ausdrücklich als „GEMA-pflichtig“ ausgewiesen, indem sie mit dem Namen der entsprechenden Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, SUISA, AKM, BMI, ASCAP, PRS) gekennzeichnet sind. Insoweit werden die Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Rechte für bestimmte Nutzungsformen, auch sofern sie von der hier erteilten Lizenz als miterfasst angesehen werden könnten, bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einzuholen haben (z.B. von der GEMA die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte). Hierfür sind an die Verwertungsgesellschaften auch gesonderte Nutzungsentgelte zu bezahlen. Die Kunden sind für die Einholung von Rechten bei den Verwertungsgesellschaften selbst verantwortlich. SOUNDTAXI übernimmt keine Gewähr dafür, dass lizenzierte Musikaufnahmen bei Kennzeichnung als „GEMA-pflichtig“ ohne gesonderte Genehmigung der Verwertungsgesellschaften genutzt werden dürfen. Die Kunden sind verpflichtet, insoweit die erforderlichen Erkundigungen und gegebenenfalls Rechte bei den Verwertungsgesellschaften selbst einzuholen.

3. Urhebern und Künstlern steht gemäß § 13 UrhG bzw. § 74 Abs. 1 S. 1 UrhG ein Recht auf Namensnennung zu. Bei einer Verwendung von Musikaufnahmen in Fernseh- oder Filmproduktionen, müssen Sie im Abspann auf den Künstler hinweisen: Soundtaxi ©Urheber, Titel. Einen ähnlichen Hinweis auf den Künstler müssen Sie für jede andere Nutzung von Musikaufnahmen angeben, außer wenn die Angabe eines solchen Verweises aus technischen Gründen unangemessen ist , wenn das anwendbare Recht eine anderweitige Vorgehensweise erlaubt, oder die Angabe eines Verweises branchenunüblich ist.

§ 2 Erwerb und Umfang der Nutzungsrechte

1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Kunden von SOUNDTAXI vorbehaltlich der Regelungen in §1 ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung einer Musikaufnahme im Rahmen eines von dem Kunden genauer zu spezifizierenden „Projekts“. Soweit keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden, und soweit bei den nachstehend unter Ziffer 3 dargestellten Lizenzen kein zeitlich und/oder örtlich beschränktes Nutzungsrecht angegeben ist, wird den Kunden das Nutzungsrecht im Rahmen des spezifizierten Projekts zeitlich und örtlich unbeschränkt eingeräumt. Kunden von SOUNDTAXI ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikaufnahmen einzuräumen. Weiter ist es untersagt, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.

2. Kunden von SOUNDTAXI ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikaufnahmen einzuräumen. Weiter ist es untersagt, die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.

3. Die Musikaufnahmen dürfen von den Kunden für 1 Projekt/Produktion im Rahmen einer der nachfolgend dargestellten „Lizenzgruppen“ genutzt werden, die Kunde bei der Bestellung auswählt.

SOUNDTAXI bietet vorbehaltlich der Regelungen in § 1, Nutzungsrechte im Rahmen der folgenden Lizenzgruppen an:

a) Lizenzgruppe 1
  • Live Präsentation / Live Show   oder
  • Podcast   (Nutzung in 1 Podcast-Folge) oder
  • Schul- / Hochschultarif   (Festivals / Internet / DVD bis Auflage 1.000) oder
  • Charity Projekt   (Non-Profit) oder
  • Hochzeitsvideo   oder
  • Weitere Sprachversion zu Lizenzgruppe 2.

b) Lizenzgruppe 2
  • Web / Social Media / Editorial / Intranet / Online-Werbefilm bis 1.000.- Euro Werbebudget   (inkl. Cutdowns / 1 Sprachversion / Messen & Events) oder
  • TV redaktionell / Corporate TV   (Nutzung für 1 Beitrag) oder
  • Mobile App / Online Game   (Nutzung in 1 App / Game) oder
  • Podcastserie   (Nutzung als Hintergrundmusik / Intro / Outro einer Podcastserie) oder
  • Telefonwarteschleife   (1 Standort) oder
  • Hörbuch / Hörspiel   oder
  • Mechanische Vervielfältigung bis 1.000 Stück   (DVDs, Videospiele, etc.).

c) Lizenzgruppe 3
  • Online-Werbefilm bis 10.000.- Euro Werbebudget   (inkl. Cutdowns / 1 Sprache / Messen & Events) oder
  • Radio Spot regional   (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
  • Kino Spot regional   (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
  • Mechanische Vervielfältigung bis 5.000 Stück   (DVDs, Videospiele, etc.).

d) Lizenzgruppe 4
  • Online-Werbefilm bis 20.000.- Euro Werbebudget   (inkl. Cutdowns / 1 Sprache / Messen & Events) oder
  • Radio Spot national    (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
  • Kino Spot national   (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
  • TV Werbespot regional   (1 Werbespot / Lizenzdauer 1 Jahr) oder
  • Point of Sale national   (1 Film) oder
  • Public Viewing Spot national   (1 Werbespot) oder
  • Mechanische Vervielfältigung bis 10.000 Stück   (DVDs, Videospiele, etc.).


4. Nutzungsformen, die über die in einer gesonderten Lizenzvereinbarung individualvertraglich vereinbarte(n) Lizenzgruppe(n) im Sinne der Ziffer 3 hinausgehen - gleich welcher Art -, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOUNDTAXI.

5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfasst vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer § 1 Ziff. 2 im übrigen auch das Recht, die Musikaufnahmen entsprechend den jeweiligen technischen Anforderung eines Projektes in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren. Weiter ist es - unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der Künstler und Urheber – gestattet, die Musikaufnahmen zu kürzen.

Nicht gestattet ist jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikaufnahmen, insbesondere Remixe, Samples, Neueinspielungen sowie inhaltliche Überarbeitungen, Modifizierungen und Änderungen der Musikaufnahmen. Im übrigen verbleiben die Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Musikaufnahmen auch bei zulässigen Änderungen und Modifizierungen bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Modifizierte Musikaufnahmen dürfen von den Kunden daher auch nicht unter eigenem Namen vertrieben oder verkauft werden.

6. Die Musikaufnahmen dürfen zudem nicht im Rahmen von Musikarchiven oder Musikdatenbanken genutzt, verbreitet oder dort bereitgestellt oder weiterverkauft werden. Die Nutzung der Musikaufnahmen für Webseiten-Templates ist ebenfalls untersagt.

Eine Vervielfältigung von Musikaufnahmen oder von Teilen hiervon zum Zwecke der alleinstehenden Weiterveräußerung oder Neulizenzierung sowohl in bestehender als auch in veränderter Form (Bearbeitung, Arrangement, Neueinspielung etc.) ist untersagt.

Zudem ist es untersagt, die Musikaufnahmen Dritten in Rahmen von Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.

Nicht gestattet sind ferner Nutzungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere für rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder verfassungsfeindliche Nutzungen jeder Art.

7. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behält sich SOUNDTAXI die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, ferner die sofortige Schließung des Accounts.

§ 3 Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Erfüllungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - Stuttgart.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesen Lizenzbestimmungen von SOUNDTAXI ist, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Stuttgart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.



SOUNDTAXI GmbH
Nikolausstraße 6a
70190 Stuttgart (Germany)

Tel. +49 - (0)711 - 217 202 290
E-mail: info@soundtaxi.com

Geschäftsführer: Tim Rheinwald
Handelsregister Stuttgart - HRB 732578
UST-ID: DE269066866

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